Stromvertrag – alles Wissenswerte auf einen Blick

Damit Sie dauerhaft Strom von einem günstigen Anbieter beziehen können, ist eine vertragliche Bindung notwendig. Ähnlich wie beim Mietvertrag Ihrer Wohnung oder dem Vertrag mit einer Versicherung hält der Stromvertrag alle Rechte und Pflichten beider Seiten fest. Sobald Sie den idealen Stromtarif für sich gefunden haben, können Sie den Abschluss eines Vertrags beim entsprechenden Energieanbieter einleiten.

Im Folgenden möchten wir Ihnen zeigen, was typischerweise in einem Stromvertrag steht und was Sie in den Vertragskonditionen beachten sollten. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie einen bestehenden Stromvertrag kündigen können, damit Sie schon bald durch einen Wechsel günstigeren Strom mit einem neuen Vertrag beziehen können.

Der Stromvertrag – Ihre Verbindung zum Stromanbieter

Ohne eine vertragliche Bindung kommt es nicht zu einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Stromanbieter und Ihnen. Das Herzstück des Stromvertrags ist dabei leicht verständlich: Der Stromanbieter verpflichtet sich durch den Vertrag, Ihnen Strom über einen vereinbarten Zeitraum zu einem festgelegten Strompreis zu liefern. Im Gegenzug sind Sie als Kunde verpflichtet, diesen Preis in festen Zeitabständen (z. B. monatlich oder quartalsweise) zu zahlen.

Stromverträge sind sehr detailliert und umfassen viele weitere Informationen, die über diese einfache Geschäftsbeziehung hinausgehen. Doch keine Sorge: Durch einen Stromvergleich im Internet behalten Sie den Überblick über alle Tarife und finden schnell heraus, wo sich der persönlich beste Stromtarif finden lässt.

Weshalb sind Stromverträge nötig?

Wie in anderen Lebensbereichen gibt der Vertrag zwischen Stromanbieter und Kunde beiden Seiten Sicherheit über die Geschäftsbeziehung. Der Anbieter kann sich auf die Zahlung von Stromkosten berufen oder die Leistungen einstellen, wenn der Kunde nicht bezahlt. Umgekehrt haben Sie als Stromkunde die Sicherheit, wie teuer Ihr Strom für die nächsten Monate oder Jahre ist und dass Sie garantiert mit einem Strom Ihrer Wahl beliefert werden.

Hierzu ein wichtiger Hinweis: Sollte Sie ein Stromanbieter nicht mehr beliefern können, z. B. durch eine Insolvenz, stehen Sie nicht völlig ohne Strom dar. Stattdessen springt der regionale Anbieter ein, der im Regelfall aus den Stadtwerken hervorgegangen ist. Dieser Strom wird teurer sein und Sie sollten bald einen neuen Stromvertrag abschließen. Sie müssen aber keine Angst haben, dass plötzlich überhaupt kein Strom mehr an Sie geliefert wird!

Wie wird der Stromvertrag genau abgeschlossen?

Für den Vertragsabschluss haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie besuchen Ihren gewünschten Versorger vor Ort oder schließen den neuen Vertrag über das Internet ab. Ersteres geht nur, wenn der Stromversorger eine Filiale in Ihrer Region führt. Dies gilt für die regionalen Stadtwerke sowie einige Großkonzerne der Branche.

Da immer mehr Kunden einen Stromvergleich online durchführen und hierdurch den günstigsten Anbieter kennen lernen, findet auch der Abschluss des Vertrags online statt. Konkret wird eine Anfrage gestellt und der zukünftige Anbieter sendet alle wichtigen Informationen auf dem Postweg oder per E-Mail zu. Hiernach ist ein Unterschrift zu leisten und schon ist die günstige Stromversorgung in naher Zukunft eingeleitet.

Muster Stromvertrag Eon

Stromvertrag Beispiel

Typische Inhalte des Stromvertrags auf einen Blick

Jeder Stromversorger baut seine Verträge etwas anders auf. Dennoch gibt es einige Standards, die in jedem Vertrag zu finden sind und Sie umfassend über Ihren abgeschlossenen Stromtarif informieren. Nachfolgend einige der wichtigsten Inhalte, die Sie in jedem Stromvertrag eines seriösen Anbieters aus Deutschland finden werden:

1. Allgemeine Informationen

Zu den allgemeinen Informationen eines Vertrags gehören die Namen der Vertragspartner und die Adresse, zu der die Stromlieferung gewünscht ist. Ergänzend wird eine Zählernummer benötigt, deren Stromzähler sich bei der angegebenen Adresse befindet. Der Stromzähler wird für die Abrechnung genutzt und sollte direkt bei der Antragstellung angegeben werden.

Wird der Stromvertrag bei einem Neueinzug oder mit einem neuen Zähler abgeschlossen, beginnt die Stromzählung von null an. Bei einem Umzug und der Nutzung eines bestehenden Zählers wird im ersten Stromvertrag der Zählerstand zu einem festen Zeitpunkt angegeben. Die Abrechnung der zukünftigen Stromkosten findet erst ab diesem Zeitpunkt statt.

2. Tarifinformationen

Den Vertrag mit einem Stromanbieter schließen Sie über einen bestimmten Tarif ab. Hierbei ist ein Tarif mehr als die Kosten in Cent, die Sie pro Kilowattstunde zahlen. Der Anbieter ist zur Mitteilung verpflichtet, woraus sich genau der Strompreis zusammensetzt und wie sich diese Anteile prozentual auf den Preis auswirken. Typische Preisfaktoren sind hierbei:

  • Grundpreis des Stroms (inklusive Gewinn des Stromanbieters)
  • weitergegebene Kosten des Netzbetreibers
  • EEG-Umlage und weitere Aufschläge
  • individuelle Boni oder Aufschläge je nach Tarifart
  • Steuern wie die anfallende Mehrwertsteuer

Nicht nur die preisliche Zusammensetzung beim gewünschten Tarif ist im Stromvertrag zu finden. Auch die Zusammensetzung des Stromes selbst wird ausführlich dargestellt. Dies ist besonders bei Ökostrom interessant. Durch den entsprechenden Überblick wissen Kunden genau, wie sich Ihr Ökostromtarif zusammensetzt und welche Quellen elektrischer Energie für die nachhaltige Stromversorgung genutzt werden.

3. Kosteninformationen

Abschließend werden die Tarifinformationen durch die Kosten ergänzt, die explizit im gewählten Tarif anfallen. Hierbei wird in den meisten Verträgen nicht einfach der Centpreis genannt. Stromanbieter gehen von einem Richtwert an Kilowattstunden aus, die im Haushalt oder Unternehmen des Kunden im Rahmen eines Jahres anfallen.

Falls es sich um einen Erstvertrag ohne Erfahrungswerte über den individuellen Stromverbrauch handelt, wird ein Richtwert angesetzt. Dieser basiert auf durchschnittlichen Verbrauchsdaten für Haushalte einer vergleichbaren Größe. Bei fortlaufenden Verträgen ist der Verbrauch des letzten Jahres der Richtwert für das neue Jahr.

Der Kunde erfährt in einer detaillierten Aufstellung, wie teuer sein Strom pro Jahr werden dürfte. Hierfür wird der Centpreis pro Kilowattstunde einfach mit dem zu erwartenden Verbrauch verrechnet. An diesem Wert orientieren sich die Abschlagszahlungen. Zahlt der Kunde seinen Strom beispielsweise quartalsweise, wird der Gesamtbetrag durch vier geteilt. Im Vertrag ist dann zu finden, zu welchem Datum jeweils ein Viertel des jährlichen Strompreises zu zahlen ist.

4. Rechtliche Rahmenwerte

Abschließend sind die rechtlichen Bedingungen zu finden, an die sich Versorger und Kunde halten müssen. Hierzu gehört die Festlegung der Zahlungsweise unter Einhaltung bestimmter Fristen. Kunden können sich die Abrechnung erleichtern, indem Sie dem Stromversorger eine Einzugsermächtigung geben.

Auch Inhalte wie die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist werden rechtlich im Vertrag behandelt. Im Regelfall umfasst der Vertrag im hinteren Bereich einheitliche Vordrucke, die das rechtliche Vertragswerk des Versorgers beschreiben. Beide Seiten haben sich zwingend an diese Vorgaben zu halten und können sich bei Streitigkeiten auf das Rahmenwert berufen.

Beim Abschluss eines neuen Stromvertrags sollten diese Informationen in aller Ruhe gelesen und verstanden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Vertrag uneingeschränkt allen Wünschen des Stromkunden entspricht. Schließlich sollte sich niemand für ein oder zwei Jahre an einen Versorger binden, der in Leistung und Service nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.

Ausgedruckte und digitale Stromverträge im Vergleich

Mit dem Fortschreiten der Digitalisierung fragen sich viele Stromkunden, ob überhaupt noch ein klassischer Stromvertrag auf Papier benötigt wird. Tatsächlich ist es möglich, Verträge alleine in digitaler Form abzuschließen. Hierfür ist notwendig, dass sich der angehende Stromkunde digital identifizieren kann und so eine herkömmliche Unterschrift überflüssig macht.

Verfahren wie das Video-Ident oder qualifizierte elektronische Signatur (QES) sind dabei, sich zu etablieren. Solche Verfahren schaffen eine völlig neue Grundlage, um Verträge über das Internet abzuschließen und sich viel Papierkram zu ersparen. Bei den meisten Anbietern kommt es heute jedoch noch zu einem herkömmlichen Vertragsabschluss, bei dem Sie alle Dokumente in Papierform erhalten.

Dies muss nichts Schlechtes sein. Vielmehr bieten Ihnen die ausgedruckten Papiere die Möglichkeit, sich noch einmal in aller Ruhe mit den Vertragsinhalten zu befassen. Hierbei werden manche Inhalte eher ins Auge fallen als am Computerbildschirm. Da der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter selten unter hohem Zeitdruck stattfindet, können Sie sich diese Ruhe gönnen.

Was unterscheidet Stromverträge von Stromtarifen?

Wenn Sie sich zum ersten Mal mit dem Wechsel des Stromanbieters befassen, werden die Begriffe Stromtarif und Stromvertrag das Gleiche für Sie sein. Trotzdem sollten Sie die den Unterschied kennen, spätestens wenn Sie Ihre neuen Vertrag unterzeichnen möchten:

  • Beim Stromtarif handelt es sich um ein konkretes Produkt, das Ihnen die Stromversorger in Deutschland anbieten. Tarife können sich beispielsweise durch die Zusammenarbeit des Stroms unterscheiden, vom klassischen Strom bis zu einem hohen nachhaltigen Anteil bei einem Ökostromtarif. Die einzelnen Stromtarife unterscheiden sich somit durch die gebotenen Leistungen und im Regelfall auch im Centpreis pro Kilowattstunde.
  • Der Stromvertrag ist hingegen das Dokument, mit dem Sie sich die Leistungen aus einem bestimmten Stromtarif bei einem Versorger sichern. Das Stromunternehmen wird immer die gleiche Art von Stromvertrag nutzen, wenn es mit Kunden ins Geschäft kommt. Lediglich die Inhalte in den einzelnen Verträgen weichen voneinander ab. Hier werden die jeweiligen Informationen aus dem gewünschten Stromtarif des Kunden eingesetzt.

Widerruf und Kündigung des Stromvertrags

Sie haben den idealen Tarif für sich gefunden und hierüber einen Stromvertrag abgeschlossen? Dann werden Sie über Monate hinweg Strom nach Ihren Wünschen zum fairen Preis beziehen. Der Strommarkt verändert sich jedoch stetig und bringt neue Tarife hervor, die zu einem Stromanbieterwechsel einladen. Dieser Wechsel kann jederzeit von Ihnen eingeleitet werden, allerdings müssen Sie allen Pflichten aus dem bestehenden Stromvertrag nachkommen.

Wenn Sie kurz nach dem Vertragsabschluss über einen neuen Stromtarif ein besseres Angebot entdecken, steht Ihnen ein Widerruf offen. Das Widerrufsrecht ist ein fester Bestandteil im deutschen Vertragsrecht und gilt nicht nur für Strom oder Gas. Das Recht sichert Ihnen zu, innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Unterschrift vom neu abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Prüfen Sie deshalb kurz nach dem Abschluss, ob es nicht doch ein besseres Tarifangebot auf dem deutschen Strommarkt für Sie gibt.

Ansonsten können Sie Ihren bestehenden Vertrag alleine zum Ende der Laufzeit kündigen. Typische Laufzeiten deutscher Stromanbieter betragen zwölf oder 24 Monate. Außerdem müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten, da sich Ihr Vertrag ansonsten um einen festgelegten Zeitraum zu den im Vertrag angegebenen Konditionen verlängert.

Was unterscheidet Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit?

Noch immer denken viele Stromkunden, mit Ende der Vertragslaufzeit lässt sich spontan zu einem neuen Stromanbieter wechseln. Leider ist dies nicht der Fall, speziell bei klassischen Stromverträgen mit zwölf oder 24 Monaten Laufzeit. Hierfür ist im Vertragstext dringend nach der Kündigungsfrist zu suchen, die im Regelfall drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit beträgt.

Hierzu ein Beispiel: Sie sind seit Jahren bei einem Stromanbieter Kunde, dessen Verträge über eine Laufzeit von zwölf Monaten verfügen. Die Vertragslaufzeit endet jedes Jahr am 31. Dezember, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag für ein weiteres Kalenderjahr. Im Vertragstext finden Sie die Bedingungen, dass eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt.

Ist dies der Fall, sollten Sie Ihre Kündigung spätestens Ende September beim Stromanbieter einreichen. Juristisch korrekter: Spätestens am dritten Werktag des drittletzten Vertragsmonats. Dieser dürfte in unserem Beispiel aufgrund des Tags der Deutschen Einheit am häufigsten der 4. Oktober sein. Nur wenn dem Versorger die Kündigung an diesem Tag vorliegt, löst sich die Vertragsbindung zum 31. Dezember hin auf. Kommt Ihre Kündigung zu spät, sind Sie ein weiteres Kalenderjahr an den Versorger gebunden.

Wie genau lassen sich Verträge mit dem Stromanbieter kündigen?

Wie wichtig die Frist für Kündigung und Wechsel des Stromanbieters ist, haben Sie nun erkannt. Formal müssen Sie hingegen wenig beachtet. Eine einfache Mitteilung an den alten Stromanbieter reicht, dass Sie das vertragliche Verhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflösen möchten. Natürlich sollten Sie nach einem Vergleich sicherstellen, dass zum Ende des Vertrags ein neuer, günstiger Stromanbieter für Sie bereitsteht.

Unser Tipp: Reichen Sie nicht selbst die Kündigung beim alten Stromanbieter ein! Jedes seriöse Energieunternehmen bietet Ihnen den Service, die Vertragskündigung für Sie zu übernehmen. So ersparen Sie sich einige Mühen und Formalitäten. Außerdem genießen Sie die Sicherheit, dass Sie wirklich ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt von günstigem Strom des neuen Anbieters profitieren.

Wenn Sie den neuen Stromanbieter bei einem Wechsel kündigen lassen möchten, sollten Sie die Kündigungsfrist weiterhin im Auge behalten. Diese gilt schließlich weiterhin, wenn Ihnen der neue Anbieter Ihre Kündigung abnimmt. Bei allen Fragen hierzu hilft Ihnen Ihr neuer Stromanbieter mit Sicherheit gerne weiter.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Es gibt Ausnahmen, nach denen Sie bereits vor Ende der im Vertrag zu findenden Laufzeit aus Ihrem Stromvertrag herauskommen. In der Praxis treten am häufigsten die beiden nachfolgenden Fälle auf:

 

  1. Umzug: Sie wechseln Ihren Wohnort und Ihr aktueller Stromversorger ist nicht in der Lage, Sie auch am neuen Wohnort mit Strom zu beliefern. Gerade bei regional tätigen Unternehmen und Umzügen mit einer großen Distanz tritt dies häufig ein. In diesem Fall wird der Stromtarif zum Zeitpunkt gekündigt, zu dem auch die Kündigung Ihrer Wohnung stattfindet. Für die Wahl des Tarifs am neuen Wohnort haben Sie hiernach alle Freiheiten. Kümmern Sie sich in der Umzugsphase rechtzeitig um den Abschluss des neuen Vertrags.
  2. Vertragsanpassungen: Während der Laufzeit des Vertrags nimmt Ihr Versorger Anpassungen in den Vertragsinhalten vor. Dies kann eine Erhöhung des Centpreises oder eine sonstige Veränderung der vertraglich festlegten Konditionen sein. Hierdurch tritt ein Sonderkündigungsrecht ein, das sich im Regelfall über zwei Wochen erstreckt. Wenn Sie mit den neuen Konditionen nicht zufrieden sind, können Sie die Sonderkündigung aussprechen. In diesem Fall sollten Sie möglichst schnell einen neuen, besseren Stromanbieter suchen.

Wie wirken sich Sonder- und Bonuszahlungen auf den Stromvertrag aus?

Da der Wettbewerb zwischen den Stromkonzernen in Deutschland groß ist, werden Sie bei vielen Tarifen Extras und Rabatte finden. Manche Tarife gehen mit einem Bonus einher, so dass Sie in den ersten Wochen oder Monaten einen geringeren Centpreis zahlen. In anderen Fällen bekommen Sie durch Sonderzahlungen ein Kontingent an Kilowattstunden geschenkt.

Für diese Extras gibt es leider keine einheitliche Art und Weise, wie die Abrechnung stattfindet. Umso wichtiger ist, einen genauen Blick in den neuen Stromvertrag vor der Unterschrift zu werfen. Hier zeigt der Stromanbieter genau, wie sich die Bonuszahlungen auswirken und zu welchem Zeitpunkt der Laufzeit welcher Strompreis gilt.

Achtung: Was anfangs durch Bonus- und Sonderzahlungen sehr lohnenswert wirkt, kann mit der Zeit zu einem unnötig hohen Centpreis führen. Solche Details gehen im Stromvertrag schnell unter und werden von Laien übersehen. Überlegen Sie deshalb genau, ob Sie einen Bonus in Ihren Stromvertrag einbinden möchten und was dies in der Gesamtsumme für Ihre Stromzahlungen bedeutet.

Nicht zu verwechseln: die jährliche Stromabrechnung

Nachdem Sie Ihren Stromvertrag abgeschlossen haben, werden Sie mindestens einmal pro Jahr Post von Ihrem Stromanbieter erhalten. Je nach Art des Vertragsabschlusses und Unternehmens kann dies per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Das Ihnen zugestellte Dokumente ist die Stromabrechnung, die eine wichtige Ergänzung zu Ihrem Stromvertrag darstellt.

Die Abrechnung zeigt rückwirkend, wie viele Kilowattstunden Sie tatsächlich im festgelegten Zeitraum verbraucht haben. Falls Sie mehr verbraucht haben, als durch den Stromvertrag angenommen und festgelegt wurde, wird eine Nachzahlung fällig.

Haben Sie weniger verbraucht, tritt eine von zwei Situationen ein:

  1. Ihre Bindung an den Stromanbieter endet, da Sie sich für den Wechsel zu einem anderen Anbieter entschieden haben. In diesem Fall überweist Ihnen der Stromanbieter das zu viel eingezogene Geld zurück.
  2. Sie werden auch im nachfolgenden Monat, Quartal oder Jahr Kunde des Stromanbieters bleiben. In diesem Fall ist eine Verrechnung des Überschusses mit Ihren zukünftigen Stromzahlungen möglich. Es sinkt also der Betrag, den Sie regelmäßig an Ihren Stromversorger überweisen müssen. Bei vielen Anbietern lässt sich vertraglich festlegen, dass es immer zu einer echten Rückzahlung kommt, während der Strompreis gleich bleibt.

Konditionen aus dem Stromvertrag eigenständig anpassen

Wie oben angesprochen, kann der Stromanbieter Änderungen in den Vertragsinhalten wünschen. Ihnen als Kunde steht dies genauso offen, speziell wenn Sie die Chance auf Einsparungen sehen. Hierzu ein Beispiel:

Sie haben bislang als Paar oder Familie in einem Haushalt zusammengelebt. Nun zieht eine Person aus, beispielsweise weil das erwachsene Kind die Wohnung verlässt oder sich das Paar trennt. Mit weniger Personen im Haus ist damit zu rechnen, dass der Stromverbrauch erkennbar sinkt. Damit Sie nicht über Monate hinweg teures Geld zahlen und später auf eine Rückzahlung hoffen müssen, können Sie aktiv auf Ihren Stromanbieter zugehen.

Die meisten Anbieter sind offen für eine Anpassung, speziell wenn eine nachvollziehbare Änderung in der Lebenssituation vorliegt. Hierfür muss kein explizit neuer Stromvertrag abgeschlossen werden. Der Versorger wird Ihnen stattdessen eine Anpassung der bisherigen Konditionen mit neu berechneten Abschlagszahlungen übermitteln. Einen Grund zur Kündigung des Stromvertrags stellen solche Ereignisse natürlich nicht dar.

Mit einem Stromvergleich zum idealen Stromvertrag

Mit allen beschriebenen Informationen sollten Sie Sicherheit gewonnen haben, wie Sie Ihren Stromvertrag zu lesen haben und wann es sich lohnt, über den Abschluss eines neuen Vertrags nachzudenken. Ob beim Umzug oder mit nahendem Ende der Vertragslaufzeit – auf einen Vergleich des aktuellen Strommarktes sollten Sie nicht verzichten.

Mit einem Vergleich erhalten Sie einen kompakten Überblick, welche Tarife aktuell in Ihrer Region verfügbar sind und wie teuer jeweils die Kilowattstunde in einem Tarif ist. Ein solcher Vergleich bietet sich regelmäßig an, speziell wenn Sie Ihren Stromvertrag über einen kürzeren Zeitraum wie sechs oder zwölf Monate abschließen.

Der Vergleich im Internet ermöglicht es Ihnen sogar, direkt den Anbieterwechsel einzuleiten. Haben Sie Ihr bestes Stromangebot online gefunden, geben Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein und reichen Sie den Wechselwunsch über die Vergleichsplattform ein. Diese nimmt Kontakt zum potenziell neuen Anbieter auf. Dieser sendet Ihnen kurze Zeit später eine E-Mail und übermittelt hiernach den zu unterschreibenden Vertrag – entweder digital oder auf dem Postweg.

Der Wechsel des Stromanbieters ist einfacher denn je und stellt eine sichere und günstige Versorgung mit Strom sicher. Trotzdem zögern noch viele Haushalte, regelmäßig den Vergleich durchzuführen. Die Folge ist, unnötig lange im bestehenden Vertrag zu bleiben, der sich von Jahr zu Jahr verlängert. Teilweise werden hierdurch Hunderte von Euro verschenkt. Geld, das sich an anderer Stelle besser einsetzen lässt.

Bei Vertragsfragen Service des Stromanbieters nutzen

Ein guter Stromanbieter zeichnet sich nicht alleine durch günstige Preise für eine Kilowattstunde elektrischer Energie aus. Auch der Service des Anbieters ist ein wichtiger Faktor, wenn Sie einen neuen, preiswerten Tarif abschließen wollen. Die obigen Informationen haben Ihnen gezeigt, dass Stromverträge diverse Informationen umfassen. Diese sind vom Laien nicht immer einfach zu verstehen. Ein guter Stromanbieter weiß dies und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Zögern Sie deshalb nicht, umfassende Rückfragen zu stellen, bevor Sie sich für die Unterschrift eines neuen Stromvertrags entscheiden. Gerne erklärt Ihnen der Stromanbieter, wie der Tarif genau abgerechnet wird und Bonus- oder Sonderzahlungen funktionieren. Achtung: Jeder Stromkonzern möchte Sie in erster Linie als Kunde gewinnen. Nutzen Sie deshalb unbedingt unabhängige Informationen, die Sie beispielsweise auf unserer Plattform finden.

Unser Fazit zum Stromvertrag

Ein Stromvertrag mit Ihrem Versorger ist eine unverzichtbare, rechtliche Grundlage für Ihre Stromversorgung. Die Verträge umfassen alle Details rund um Ihren Stromtarif und geben beiden Seiten Sicherheit. Ein genauer Blick auf die Vertragskonditionen ist ratsam, damit Sie zu jedem Zeitpunkt von einer optimalen Stromversorgung profitieren. Dies gilt speziell für Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit, falls Sie über einen Wechsel des Energieanbieters nachdenken.

Teilnehmende Stromanbieter und viele mehr: